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   FG Saarland, 05.02.2003 - 1 K 49/99   

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FG Saarland, 05.02.2003 - 1 K 49/99 (https://dejure.org/2003,6657)
FG Saarland, Entscheidung vom 05.02.2003 - 1 K 49/99 (https://dejure.org/2003,6657)
FG Saarland, Entscheidung vom 05. Februar 2003 - 1 K 49/99 (https://dejure.org/2003,6657)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Finanzgerichtsbarkeit Saarland

    Bilanzberichtigung und verdeckte Gewinnausschüttung (§ 8 Abs. 3 KStG, § 4 Abs. 2 EStG)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerliche Behandlung einer von einer Kapitalgesellschaft an deren Geschäftsführer geleisteten Entschädigungszahlung; Definition der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA); Verhältnis von verdeckter Gewinnausschüttung und Bilanzberichtigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verdeckte Gewinnausschüttung; Bilanzänderung; Verrechnungskonto; Geschäftsführer; Körperschaftsteuer 1991

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 566
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 24.03.1998 - I R 79/97

    VGA einer Komplementär-GmbH

    Auszug aus FG Saarland, 05.02.2003 - 1 K 49/99
    Dagegen hat der BFH in seinem Urteil vom 24. März 1998 I R 79/97, BStBl. II 1998, 578 a.E., dem ein dem vorliegenden Verfahren entsprechender Sachverhalt zugrunde lag (der Geschäftsführer vereinnahmt Gelder, die der GmbH zustehen), die Auffassung vertreten, die Forderungsaktivierung sei lediglich eine Einlage, weil sie der Rückgängigmachung einer verdeckten Gewinnausschüttung dienen würde.

    Der Senat schließt sich der Auffassung an, die offenbar dem Urteil des BFH vom 24. März 1998 a.a.O. zugrunde liegt: Nach § 8 Abs. 1 KStG bestimmt sich das, was als Einkommen einer Körperschaft gilt und wie es zu ermitteln ist, nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes.

    Die Voraussetzungen der verdeckten Gewinnausschüttung liegen vor, weil der Geschäftsführer eine Vermögensvermehrung der Klägerin in einer Art. und Weise verhindert hat, wie dies unter Fremden Dritten nicht geduldet worden wäre (s. dazu auch BFH vom 24. März 1998 I R 79/97, BStBl. II 1998, 578 a.E.).

  • BFH, 17.10.2001 - I R 103/00

    Veranlagungszeitraum

    Auszug aus FG Saarland, 05.02.2003 - 1 K 49/99
    So erklärt es sich auch, dass die Annahme verdeckter Gewinnausschüttungen zu einer Gewinnkorrektur außerhalb der Bilanz führt (BFH vom 17. Oktober 2001 I R 103/00, BFH/NV 2002, 134 ; vom 29. Juni 1994 I R 137/93, BFHE 175, 347 ).
  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90

    Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

    Auszug aus FG Saarland, 05.02.2003 - 1 K 49/99
    Der BFH hat seit seinem Urteil vom 23. Oktober 1996 I R 71/95 BStBl. II 1999, 35 seine Rechtsprechung zur verdeckten Gewinnausschüttung gegenüber beherrschenden Gesellschaftern und ihnen nahestehenden Personen in Anlehnung an die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34 und vom 15. August 1996 2 BvR 3027/95, DB 1996, 2470 fortentwickelt.
  • BFH, 07.05.1996 - IX R 69/94

    Nicht jede Abweichung vom Üblichen schließt die Anerkennung von Mietverträgen

    Auszug aus FG Saarland, 05.02.2003 - 1 K 49/99
    Die Fortentwicklung entspricht den BFH-Urteilen vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BStBl II 1997, 196 und vom 26. Juni 1996 X R 155/94, BFH/NV 1997, 182.
  • BFH, 23.10.1996 - I R 71/95

    Zur wirksamen Befreiung des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers einer

    Auszug aus FG Saarland, 05.02.2003 - 1 K 49/99
    Der BFH hat seit seinem Urteil vom 23. Oktober 1996 I R 71/95 BStBl. II 1999, 35 seine Rechtsprechung zur verdeckten Gewinnausschüttung gegenüber beherrschenden Gesellschaftern und ihnen nahestehenden Personen in Anlehnung an die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34 und vom 15. August 1996 2 BvR 3027/95, DB 1996, 2470 fortentwickelt.
  • BFH, 29.05.1996 - I R 118/93

    Zum Anspruch auf Rückgewähr von verdeckter Gewinnausschüttung

    Auszug aus FG Saarland, 05.02.2003 - 1 K 49/99
    Auch in anderen Fällen hat er die Auffassung vertreten, eine vollzogene verdeckte Gewinnausschüttung könne nicht durch spätere Bilanzkorrekturen rückgängig gemacht werden (BFH vom 30. Mai 2001 I B 176/00, BFH/NV 2001, 1456; vom 29. Mai 1996 I R 118/93, BFHE 180, 405 , BStBl II 1997, 92 ; insofern unklar: BFH vom 13. September 2000 I R 10/00, BFH/NV 2001, 584 ).
  • BFH, 14.03.1990 - I R 6/89

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Ausfall einer Darlehensforderung einer

    Auszug aus FG Saarland, 05.02.2003 - 1 K 49/99
    Ist der begünstigte Gesellschafter ein beherrschender, so kann eine verdeckte Gewinnausschüttung auch dann anzunehmen sein, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung an ihn erbringt, für die es an einer klaren, im Voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehlt (BFH vom 14. März 1990 I R 6/89, BStBl II 1990, 795 ).
  • BFH, 21.12.1994 - I R 98/93

    Zur Frage der Erdienbarkeit einer Pension eines beherrschenden

    Auszug aus FG Saarland, 05.02.2003 - 1 K 49/99
    Für den größten (und auch vorliegend einschlägigen) Teil der entschiedenen Fälle hat der BFH eine Veranlassung der Vermögensminderung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (z.B. BFH-Urteil vom 21. Dezember 1994 I R 98/93, BStBl II 1995, 419 , vom 18. Februar 1999 I R 51/98, BFH/NV 1999, 1384 m.w.N.).
  • BFH, 29.06.1994 - I R 137/93

    Die Rechtsfolgen der Korrektur einer verdeckten Gewinnausschüttung sind außerhalb

    Auszug aus FG Saarland, 05.02.2003 - 1 K 49/99
    So erklärt es sich auch, dass die Annahme verdeckter Gewinnausschüttungen zu einer Gewinnkorrektur außerhalb der Bilanz führt (BFH vom 17. Oktober 2001 I R 103/00, BFH/NV 2002, 134 ; vom 29. Juni 1994 I R 137/93, BFHE 175, 347 ).
  • BFH, 14.09.1994 - I R 6/94

    Behandlung des "Verzichts" auf die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs

    Auszug aus FG Saarland, 05.02.2003 - 1 K 49/99
    § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG will der Verwaltung die Prüfung der zivilrechtlichen Vorfragen einer Bilanzberichtigung ersparen, die häufig recht kompliziert und zudem nicht selten ungeklärt sind (z.B. Ersatzansprüche der Gesellschaft gegen ihren Gesellschafter-Geschäftsführer, s. dazu BFH vom 14. September 1994 I R 6/94, BFHE 175, 412 , BStBl II 1997, 89; Schadensersatzansprüche der Gesellschaft beim Verkauf eines Wirtschaftsgutes an einen Gesellschafter unter dem Verkehrswert).
  • BFH, 18.02.1999 - I R 51/98

    VGA; Beherrschung einer KapG durch gleichgelagerte Interessen; Pensionszusage:

  • BFH, 18.12.1996 - I R 26/95

    Verdeckte Gewinnausschüttung

  • BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 3027/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anerkennung eines

  • BFH, 18.04.2002 - III R 43/00

    GmbH: Vordienstzeiten bei Pensionszusage

  • BFH, 24.03.1998 - I R 88/97

    Keine vGA bei irrtümlicher Fehlbuchung

  • BFH, 13.09.2000 - I R 10/00

    VGA nur bei Forderungsverzicht, nicht wenn Bilanzausweis fehlt

  • BFH, 26.06.1996 - X R 155/94

    Ehegatten-Arbeitsverhältnis: Unregelmäßige Gehaltszahlung

  • BFH, 30.05.2001 - I B 176/00

    Voraussetzungen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage; Voraussetzung der

  • BFH, 22.10.2003 - I R 23/03

    Bilanzberichtigung; vGA

    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) des Saarlandes vom 5. Februar 2003 1 K 49/99 ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2003, 566 abgedruckt.
  • FG Saarland, 26.06.2008 - 1 K 1208/03

    Zu vGA im Rahmen der Gesamtausstattung eines Gesellschafter-Geschäftsführers; zur

    Das Zuordnungsinstrument, dessen sich der Rechtsanwender hierbei vornehmlich bedienen kann, ist der Fremdvergleich (s. FG des Saarlandes vom 5. Februar 2003 1 K 49/99, EFG 2003, 566).
  • FG Saarland, 27.09.2006 - 1 K 11/03

    Angemessenheit des Geschäftsführergehaltes bei Zahlung eines Festgehaltes und

    Das Zuordnungsinstrument, dessen sich der Rechtsanwender hierbei vornehmlich zu bedienen hat, ist der Fremdvergleich (s. FG des Saarlandes vom 5. Februar 2003 1 K 49/99, EFG 2003, 566).
  • FG Saarland, 20.04.2012 - 1 K 1156/10

    Schätzungsmethoden - Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung bei Begünstigung

    Gesellschaftsrechtlich veranlasst ist eine Wertverschiebung, wenn die Kapitalgesellschaft dem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (z.B. BFH vom 7. November 2007 II R 28/06, BStBl II 2008, 258; FG Saarland vom 5. Februar 2003 1 K 49/99, EFG 2003, 566 m.w.N.).
  • FG Schleswig-Holstein, 06.12.2007 - 1 K 147/04

    Keine Rückgängigmachung einer verdeckten Gewinnausschüttung durch

    Einer vGA, die in einem früheren Veranlagungszeitraum stattgefunden hat, kann nicht durch eine spätere Bilanzkorrektur der Boden entzogen werden (vgl. nur Finanzgericht des Saarlandes, Urteil vom 5. Februar 2003 1 K 49/99, EFG 2003, 566; Wassermeyer, Stbg 1997, 529, 534).
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